Fördercall Kinderschutz in Vereinen
Einreichungen zum Fördercall „Kinderschutz in Vereinen – Prävention und Intervention“ im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sind noch bis 15. Oktober möglich.
Projekte können sich mit folgenden Punkten beschäftigen:
- Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich Kinderschutz
- Ausarbeitung von Kinderschutzkonzepten
- Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Verhaltenskodex oder Einrichtung einer Anlaufstelle innerhalb des Vereins
- Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in der Organisation
- Stärkung der Medienkompetenz von jungen Menschen oder Mitarbeitenden zur Erkennung von möglichen Gefahren zum Beispiel durch Künstliche Intelligenz oder Cybergrooming.
Förderungsanträge können bis spätestens
15. Oktober 2024 mittels Formular „Förderungsantrag von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit“ eingereicht werden. Antragsberechtigt sind gemäß § 5 Z 3 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) natürliche und juristische Personen, wenn die in § 7 B-JFG angeführten Leistungen und Zielsetzungen erreicht werden.
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