Fördercall: Kinderschutz in Vereinen
Das Bundeskanzleramt startet im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit den Fördercall „Kinderschutz in Vereinen – Prävention und Intervention“.
Projekte können sich mit folgenden Punkten beschäftigen:
- Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich Kinderschutz
- Ausarbeitung von Kinderschutzkonzepten
- Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Verhaltenskodex oder Einrichtung einer Anlaufstelle innerhalb des Vereins
- Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in der Organisation
- Stärkung der Medienkompetenz von jungen Menschen oder Mitarbeitenden zur Erkennung von möglichen Gefahren zum Beispiel durch Künstliche Intelligenz oder Cybergrooming.
Förderungsanträge können bis spätestens 15. Oktober 2024 mittels Formular
„Förderungsantrag von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit
“ eingereicht werden. Antragsberechtigt sind gemäß § 5 Z 3 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) natürliche und juristische Personen, wenn die in § 7 B-JFG angeführten Leistungen und Zielsetzungen erreicht werden.
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