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Newsletter "Jugend", August 2022

Liebe Leserinnen und Leser!

Wir freuen uns, Sie im aktuellen Newsletter über jugendpolitische Neuigkeiten zu informieren!

Austausch mit Zivildiener

Zivildienst und Jugend

Zivildienstleistende erbringen Leistungen für gemeinnützige Einrichtungen und stärken damit unser Sozial- und Gesundheitssystem. Sie unterstützen Menschen, die sich in Notlagen befinden oder auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Mit In-Kraft-Treten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 am 18. Juli 2022 wurde der Aufgabenbereich "Zivildienst" und die Zivildienstserviceagentur dem Bundeskanzleramt zugewiesen. Der Zivildienst liegt nun im Zuständigkeitsbereich von Staatssekretärin Claudia Plakolm.

Weitere Informationen zum Zivildienst


Staatssekretärin Plakolm in Prag

EU-Jugendkonferenz in Prag

Das Motto der Konferenz, die vom 11. bis 13. Juli im tschechischen Prag stattfand, lautete: "Gemeinsam für ein nachhaltiges und integratives Europa". Es ist die zweite Jugendkonferenz des 9. Zyklus des EU-Jugenddialogs.

Im Anschluss an die Jugendkonferenz führte die Staatssekretärin ein bilaterales Gespräch mit dem neuen tschechischen Bildungs-, Jugend- und Sportminister Vladimír Balaš.


Logo besteht aus dem zweizeiligen Schriftzug Österreichischer Jugendpreis und einer davon links platzierten Sprechblase mit Jahreszahl 2022

Jugendpreis: Einreichungen noch möglich

Im Fokus des 7. Österreichischen Jugendpreises stehen das besondere Engagement und Initiativen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie das "Europäische Jahr der Jugend".
Einreichungen zu den Kategorien "Nationale Jugendarbeit" sowie "Journalistische Leistungen im Interesse der Jugend" sind bis 31. August 2022 möglich. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und die Online-Einreichung finden Sie auf der Webseite Jugendarbeit in Österreich.

Zur Website


Europäische Kommission

EUer Jahr der Jugend: Finanzielle Unterstützung

Aktivitäten zum Europäischen Jahr der Jugend aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Inklusion, digitaler Wandel, Partizipation und zur Umsetzung der European Youth Goals werden mit Zuschüssen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro unterstützt.
Einreichen können

  • junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren
  • Einrichtungen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit
  • Jugendinfos
  • Vereine und Organisationen, die mit und für junge Menschen arbeiten
  • Schulen, sofern die Projekte außerschulisch stattfinden

Mehr Details

Offenlegung gemäß §25 Mediengesetz

Medieninhaber, Verleger und Herausgeber:
Bundeskanzleramt
Sektion VI – Familie und Jugend
Text und Gesamtumsetzung: Abteilung VI/5 - Jugendpolitik
Rückmeldungen bitte an jugendpolitik@bka.gv.at
Grundlegende Richtung des Mediums:
Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzleramts zu jugendpolitischen Themen der Sektion VI – Familie und Jugend.
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Die mit diesem Newsletter veröffentlichten Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert und kontrolliert. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der gebotenen Informationen können wir dennoch keine Gewähr übernehmen.
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