Schulstartgeld im August
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den August wurde ein Schulstartgeld für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt. Das bedeutet, dass das Schulstartgeld in Höhe von 121,4 Euro im August für jedes Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es das 6. Lebensjahr vollendet, bis zu dem Kalenderjahr, in dem es das 15. Lebensjahr vollendet, ausbezahlt wurde. 2026 wurde für jene Kinder das Schulstartgeld gewährt, die im Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2020 geboren wurden. Für den Bezug des Schulstartgeldes ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Schulstartgeld - Bundeskanzleramt Österreich